Organisatorische Hinweise

zu Ihrem Urlaub in Ret im Winkl

 

1) An- und Abreise

Verfügbarkeit der Ferienwohnung am Anreisetag – ab 14:00 Uhr
Die Schlüssel erhalten Sie bei Ihrer Ankunft direkt im Haus
Freigabe der Ferienwohnung am Abreisetag – bis 10:00 Uhr

2) Die Buchungen unterliegen den Bedingungen des Gastaufnahmevertrages

Der Gastaufnahmevertrag wurde herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)

1. Wird der Gastaufnahmevertrag unmittelbar mit dem Vermieter geschlossen, so kommt dieser zustande, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereithaltung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.

4. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.

4. b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen, bei Ferienwohnungen/Ferienhäuser 10 %.

5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu zahlen.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

3) Reiserücktritt

Zur Vermeidung evtl. entstehender Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.

4) Bezahlung

in bar, per Kreditkarte oder per EC-Karte

© Text /Feichtenhof, Familie Mühlberger

 

Feichtenhof in Blindau